Ein Stempel, der bares Geld wert ist: Die Krankenkasse genehmigt den Heil- und Kostenplan und setzt die Zuschüsse fest. Jedem einzelnen Befund ist nach bundesweit gültigen Richtlinien ein bestimmter Festzuschuss zugeordnet, dessen Höhe hier auf der Grundlage der Befundfeststellungen des Zahnarztes eingetragen wird. Es wird darüber hinaus vermerkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Bonusanspruch zusteht.

Nach Bewilligung der Festzuschüsse erhält der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan zurück und die Behandlung kann beginnen. Achtung: Die Zusage der Krankenkasse ist ein halbes Jahr gültig, innerhalb dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein!

Nähere Informationen über Befunde und Zuschüsse sowie Bonusregelungen erhalten Sie unter dem Menüpunkt "Ihr Zuschuss" bzw. "Ihr Bonus" in der linken Menüleiste.

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